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Notwendige Dokumente

Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen.

Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.

Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen.


Folgende Dokumente sind für die Beurkundung im Standesamt notwendig:

  • Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • Personalausweis des/der Verstorbenen
  • evtl. Nachweis über akademische Grade


Zusätzlich für unverheiratet Verstorbene:

  • Geburtsurkunde des/der Verstorbenen
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern

Zusätzlich für verheiratet Verstorbene:

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der letzten Ehe


Zusätzlich für verwitwete oder geschiedene Verstorbene:

  • Wie Verheiratete, aber zusätzlich Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil


Zusätzlich sind bei Aussiedlern folgende Dokumente erforderlich:

  • Aussiedlerausweis
  • Einbürgerungsurkunde
  • Geburts- und Heiratsurkunden in der Originalssprache und jeweils eine deutsche Übersetzung
  • Bei Namensänderungen, die Namensänderungsurkunde


Weitere Unterlagen nur für die Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird außerdem eine Unbedenklichkeitserklärung benötigt. Diese wird in Baden-Württemberg vom Ordnungsamt und in Bayern von der Polizei ausgestellt.

Weitere Unterlagen für die Bestattung

  • Bestattungs - Vorsorgevertrag (wenn vorhanden)
  • Grabdokumente (wenn vorhanden)
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung von Unterlagen.