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Jeder Sterbefall ist spätestens am folgenden Werktag nach dem Todestag dem Standesamt anzuzeigen.
Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.
Der Tod ist durch einen der nächsten Angehörigen (Ehegatte oder Kinder) oder durch das Bestattungsunternehmen beim Standesamt anzuzeigen.
Folgende Dokumente sind für die Beurkundung im Standesamt
notwendig:
Zusätzlich für unverheiratet Verstorbene:
Zusätzlich für verheiratet Verstorbene:
Zusätzlich für verwitwete oder
geschiedene Verstorbene:
Zusätzlich sind bei Aussiedlern folgende
Dokumente erforderlich:
Weitere Unterlagen nur für die Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird außerdem eine
Unbedenklichkeitserklärung benötigt. Diese wird in
Baden-Württemberg vom Ordnungsamt und in Bayern von der Polizei
ausgestellt.
Weitere Unterlagen für die Bestattung