Für die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne besteht in Deutschland grundsätzlich Friedhofszwang und Bestattungspflicht.
Art und Ort der Bestattung richten sich in erster Linie nach dem Willen des Verstorbenen. Sollten jedoch keine Bestattungswünsche geäußert worden sein, so fällt die Wahl der Bestattungsform auf die Angehörigen und dessen Pietätsgefühl den Willen des Verstorbenen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
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Es gibt für verschiedene Bedürfnisse jeweils geeignete Bestattungsarten. Um die individuell passende Bestattungsart zu finden, gilt es folgende wichtige Grundfragen zu klären: