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Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit Leichnam auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt. Das Grab erhält in der Regel einen Grabstein oder ein Kreuz, auf dem der Name des Verstorbenen und seine Lebensdaten stehen. Die Grabstätte befindet sich gewöhnlich dort, wo der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte oder am Wohnort der Hinterbliebenen.
Die Erdbestattung / Beerdigung ist die traditionelle Bestattungsform in Mitteleuropa und stellt etwa 60 Prozent aller Beisetzungen in Deutschland dar.
Erdwahlgrab:
Ein Erdwahlgrab kostet fast
immer mehr als ein Reihengrab. Angehörige haben hier normalerweise
die Möglichkeit eine Lage auf dem Friedhof selbst auszuwählen.
Zudem unterliegen Wahlgräber nicht der strengen Liegezeitregelungen
von Reihengräbern und das Nutzungsrecht kann im Normalfall
verlängert werden. Je nach Größe des Wahlgrabs, können meist
mehrere Verstorbene zeitlich versetzt beigesetz werden
(Familiengrab). Oft ist es auch möglich Urnen zu
einem späteren Zeitpunkt zusätzlich in Erdwahlgräbern zu bestatten.
In der Regel können Wahlgräber länger genutzt werden (erste
Ruhefrist 25 bis 40 Jahre).
Erdreihengrab:
Ein Erdreihengrab ist das
Mindestangebot, das ein Friedhof anbieten muss. Die Lage des Grabes
wird vom Friedhofsträger vorgegeben. In der Regel werden die
nebeneinanderliegenden Grabstellen der Reihe nach belegt.
Angehörige haben hier keine Möglichkeit Grabstellen zu reservieren
oder überspringen zu lassen. Die Größe eines Reihengrabs
ist üblicherweise 1x2 Meter und eignet sich ausschließlich für nur
einen Verstorbenen. Erdreihengräber sind demnach meistens günstiger
als Wahlgräber. Sie werden nach Ablauf der Ruhedauer neu belegt.
Eine Verlängerung der Liegezeit ist in der Regel nicht möglich. Die
Ruhefrist richtet sich nach den örtlichen Bodenverhältnissen.