Anders als bei einer Erdbestattung, bedarf die Feuerbestattung einer schriftlichen Willenserklärung des Toten oder seines nächsten Angehörigen. Es ist daher ratsam, eine handgeschriebene Willenserklärung vorsorglich aufzusetzen, sollte eine Feuerbestattung erwünscht sein. Der Wortlaut kann schlicht folgernder sein: „Ich wünsche, nach meinem Tode eingeäschert zu werden“. Darunter müssen das Datum und die Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen stehen.
Desweiteren, bedarf die Feuerbestattung einer gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Leichenschau, die im Krematorium stattfindet. Hier wird nochmals überprüft, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist und es keine Zweifel an der Identität des Toten gibt. Erst dann ist eine Einäscherung erlaubt.
Bei der Feuerbestattung, auch Einäscherung, Kremierung oder Kremation genannt, wird der Verstorbene verbrannt und anstelle eines Sarges eine Urne beigesetzt. Genau wie bei der Erdbestattung, unterliegt die Urne dem deutschen Friedhofszwang, und darf deshalb, nur in den wenigsten Ausnahmefällen, privat Aufbewahrt oder Verstreut werden.
Viele der heutzutage angebotenen „modernen“ Bestattungsarten, wie Seebestattung, Baumbestattung, und Luftbestattung setzen, eine Einäscherung (Kremation) voraus.
Grabarten - Urnengräber:
In der Regel werden Urnen in eine Urnenwahlstelle, Urnenreihenstelle oder Kolumbarien (Urnenwände, Urnenhallen oder Stelen) auf dem Friedhof beigesetzt. Als Alternative ist bei der Feuerbestattung auch eine sogenannte Anonyme Bestattung (Namenlose Beisetzung) möglich. Hierbei wird die Ashe des Verstorbenen auf einem Grab- / Aschenfeld (Rasenfläche) eines Friedhofs verstreut.
Manche Friedhofsträger bietet auch Gemeinschaftsgräber an. In diesen Urnengemeinschaftsanlagen sind die einzelnen Grabstellen gekennzeichnet und es gibt oft die Möglichkeit Blumen und Lichter aufzustellen. Die Gestaltung und Pflege der Anlage liegt beim Friedhofsträger.