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In Deutschland ist es Pflicht, den Verstorbenen mit einem Leichenwagen zu transportieren. Gesetzlich geregelt ist ebenfalls, dass ein Verstorbener spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes überführt werden muss.
Die Überführung findet im Regelfall vom Sterbeort zum jeweiligen Friedhof oder Krematorium statt.